2. Schmuckmetalle

Das Amt für Edelmetall-Kontrolle schreibt vor, welche Edelmetall-Legierungen in der Schweiz zulässig sind. Als "Edelmetall" gelten demnach verschiedene Legierungen der folgenden Metalle:

- Gold
- Silber
- Platin
- Palladium

Alle diese Metalle werden nie in reiner Form zu Schmuck verarbeitet (zumindest nicht, wenn der Schmuck stabil und alltagstauglich sein soll).
Gold wird in der Schweiz meistens als sogenanntes "18-Karat-Gold" verarbeitet. Fachsprachlich bezeichnet man 18k-Gold aber eher als "750er Gold". Diese dreistellige Zahl, die sich in jedem Edelmetall-Schmuckstück finden lässt (zumindest sollte es so sein...), zeigt den "Fein-Edelmetall-Anteil" der Legierung in Promille an. "750" bezeutet z.B. dass die Legierung aus 750 Teilen (von 1000 Teilen) Feingold besteht, also zu 3/4 aus echtem Gold. Die restlichen 250 Teile sind sogenannte "Legier-Metalle". Diese Legiermetalle beeinflussen gewisse Eigenschaften des Metalles wie z.B. die Stabilität und die Farbe der Legierung.